Selbstständige und Unternehmer und so auch Firmen aus dem Bereich des Automobilhandels bzw. deren Inhaber sind in die sozialen Sicherungssysteme weitgehend nicht einbezogen. Insbesondere für die Einkommenssicherung im Alter bedarf es so eigenverantwortlicher Vorsorge. Aber auch die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerät immer mehr in den Fokus bzw. wird von einem modernen Arbeitgeber erwartet, dass er hier attraktive Angebote bereithält.


Im Rahmen der Förderung der betrieblichen und persönlichen Altersversorgung seiner Mitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir einen sogenannten Kollektivrahmenvertrag abschließen können.


Versicherungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenverträge abgeschlossen werden zeichnen sich durch niedrigere Beiträge bzw. höhere Leistungen aus, wovon der Unternehmer im Rahmen seiner eigenen Altersversorgung wie auch in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitiert